Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Peak & Powder Outdoorevents GbR, Bei der Kapelle 21, 87616 Wald
vertreten durch: Fabian und Sarah Hirschvogel


Aus Vereinfachungsgründen wird in Folgendem nur die maskuline Anrede genutzt. Sie gilt sinngemäß für alle anderen Geschlechterformen entsprechend(m/w/d). 

 1. Anwendung

Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen (nachfolgend vereinfacht Veranstaltung/en) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. 

Vertragsparteien der Vereinbarung über die Teilnahme an einer Veranstaltung im Sinne dieser AGB ist Peak & Powder Outdoorevents GbR, Fabian und Sarah Hirschvogel, Bei der Kapelle 21, 87616 Wald (nachfolgend Veranstalter) und die angemeldete natürliche oder juristische Person (nachfolgend Teilnehmer). 


2. Allgemeines

Wir bei unseren Veranstaltungen legen großen Wert auf Kooperation und Teamgeist sowie eine positive Einstellung zu unseren Freizeitaktivitäten. Wir erwarten von unseren Teilnehmern eine durchschnittliche und altersgemäße Gesundheit und Belastbarkeit, sofern nicht anders angegeben.

Zur Sicherheit aller Teilnehmer müssen die Weisungen unserer Veranstaltungsleiter/Guides jederzeit befolgt werden. Wir garantieren die Durchführung unserer Veranstaltungen gemäß unserem Programm, jedoch unter Berücksichtigung der Einschränkungen und Unwägbarkeiten, die für Natur- und Aktiv-Events typisch sind. Wir übernehmen keine Haftung für selbst oder fremd verschuldete Gefährdungen oder Unfälle. Aus diesem Grund empfehlen wir den Abschluss entsprechender Versicherungen wie Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, sowie einer Reiserücktrittsversicherung.

Programmänderungen und Änderungen des Tourenverlaufs behalten wir uns vor, solange der Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.


Minderjährige können nur in Begleitung ihrer Eltern bzw. eines gesetzlichen Vertreters an unseren Veranstaltungen teilnehmen. 

3. Vertragsabschluss

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Veranstaltungen persönlich, telefonisch, online oder schriftlich zu buchen. Durch Ihre Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an und erkennen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen an. Der Vertrag kommt zustande, indem wir Ihnen unverzüglich eine Auftragsbestätigung und/oder Rechnung zusenden. Falls der Inhalt der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung von dem Inhalt Ihrer Anmeldung abweicht, weil wir z.B. Ihren Buchungswunsch nicht erfüllen konnten, unterbreiten wir Ihnen ein neues Angebot. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns Ihre Annahme mitteilen, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann. Sollten Sie nicht reagieren, gilt die Abweichung als akzeptiert.

Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer (Gruppe), für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Diese Vertretungsvollmacht gilt auch für minderjährige Teilnehmer innerhalb der angemeldeten Gruppe. Die Vertretungsvollmacht erstreckt sich auch auf Weiterverkäufer oder Vermittler unserer Angebote. Mit Firmen, Vereinen (sogenannten juristischen Personen) schließen wir nur einen Vertrag ab, wenn ein Vertragspartner als körperliche Person eindeutig benannt ist und die Vertretungsvollmacht übernimmt.

Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Veranstaltungspreises. Wir prüfen nicht, ob Sie sinnvolle Bestellungen aufgeben.

4. Gutscheine

Die Buchung eines Gutscheins berechtigt Sie oder eine geeignete Person zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung unter Berücksichtigung der Teilnahmevoraussetzungen. Der Preis und die Bedingungen, die bei der Buchung ersichtlich sind, gelten für den Gutschein. Der angebotene Preis für Gutscheine ist verbindlich. Der Gutschein wird erst nach vollständiger Bezahlung gültig.

Die Gültigkeit des Gutscheins beträgt 36 Monate ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Der Preis für die gebuchte Leistung hängt von den Laufzeitintervallen unserer Verträge mit den Erlebnispartnern und möglichen Leistungsänderungen ab. Eine Preisanpassung ist daher jederzeit, auch während der Laufzeit des Gutscheins, möglich. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist grundsätzlich nicht möglich.

Ein Gutschein kann für eine andere Veranstaltung umgetauscht werden, solange der Gutschein-Inhaber noch keine Terminabstimmung mit uns vorgenommen hat. Wenn die andere Veranstaltung teurer ist als die ursprünglich gebuchte, muss der entsprechende Differenzbetrag an uns gezahlt werden. Wenn die Veranstaltung billiger ist als die ursprünglich gebuchte, wird der Differenzbetrag nicht zurück- oder ausbezahlt. Der Akzeptanzzeitraum für umgetauschte Gutscheine bleibt identisch mit dem des ursprünglich erworbenen Gutscheins.

Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust oder Diebstahl von Gutscheinen und sind nicht verpflichtet, für eine möglicherweise unrechtmäßige Einlösung eines Gutscheins aufzukommen. Gutscheine können nur im Original eingelöst werden. Wenn ein Gutschein verloren geht, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.


5. Leistung und Leistungsänderung

Unsere Leistungsbeschreibungen enthalten alle Details zu den vertraglichen Leistungen. Sonderwünsche und Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn wir sie ausdrücklich bestätigen. Versicherungen sind in unseren Leistungen nicht inbegriffen. Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an den Leistungen vorzunehmen, wenn sachlich berechtigte, erhebliche und unvorhersehbare Gründe vorliegen. Selbstverständlich informieren wir Sie vor der Buchung über alle Änderungen.

Änderungen nach Vertragsabschluss sind nur erlaubt, wenn sie von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben bestehen, sofern die geänderten Leistungen Mängel aufweisen. Wir werden Sie unverzüglich über Änderungen informieren. Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung einer Leistungsänderung geltend machen. Abweichungen der einzelnen Veranstaltungsinhalte und Leistungen sind gestattet, sofern sie nicht erheblich sind oder von der Mehrzahl der Teilnehmer gewünscht oder pädagogisch sinnvoll erscheinen. Wenn Sie aus Gründen, die nicht durch den Vertrag zu vertreten sind, eine gebuchte oder terminierte Veranstaltung nicht antreten oder einzelne Leistungen nicht in Anspruch nehmen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des gesamten Preises oder auf anteilige Rückerstattung.


6. Veranstaltungsbeschreibung

Wir geben uns Mühe, die Veranstaltungen auf unserer Website genau und korrekt zu beschreiben. Die Beschreibungen dienen dazu, den Ablauf der Veranstaltung zu erklären und können Änderungen unterliegen. Wir bemühen uns, die Beschreibungen auf unserer Website kontinuierlich zu aktualisieren, können jedoch keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen Dritter übernehmen. Wir behalten uns das Recht vor, Inhalte auf unserer Website jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern.

Die auf unseren Veranstaltungsseiten verwendeten Fotos und Abbildungen dienen nur zur allgemeinen Beschreibung. Solche Fotos oder Abbildungen von Aktionen, Situationen, Personen, Orten und anderen Dingen sind unverbindlich und können variieren. Zeit- und Dauerangaben zu den angebotenen Veranstaltungen dienen nur als Richtlinie. Veranstaltungen können möglicherweise in Gruppen und mit anderen Teilnehmern absolviert werden. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden. Die auf unserer Website angegebenen Zeiten und Dauer können variieren und sind somit unverbindlich.


7. Verleih von Ausrüstungsgegenständen

Wir legen großen Wert darauf, dass die von uns bereitgestellte Ausrüstung sorgsam behandelt wird und alle geltenden Vorschriften und technischen Regeln beachtet werden. Wenn wir Ihnen Ausrüstungsgegenstände wie Schneeschuhe kostenlos oder gegen eine Gebühr zur Verfügung stellen, müssen Sie für eventuelle Schäden oder Verluste aufkommen, die durch vorsätzliches, fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Die damit verbundenen Kosten für Reparatur, Ausfall oder Wiederbeschaffung werden wir Ihnen in Rechnung stellen.

Wir behalten uns das Recht vor, den Wiederbeschaffungswert der Ausrüstung oder die Mietkosten für den Zeitraum des Ausfalls als Grundlage für unsere Ersatzansprüche zu verwenden. Diese Regelung gilt auch für Schulklassen- oder Jugendangebote, bei denen die Erziehungsberechtigten für Verluste oder Beschädigungen haften.

Sie dürfen die Ihnen geliehene Ausrüstung oder andere Gegenstände, die während der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, nicht ohne unsere Zustimmung an Dritte weitergeben. Wir übernehmen keine Haftung für Verzögerungen, die durch externe Faktoren entstehen. Das bedeutet, dass wir für daraus resultierende Schadensersatzansprüche nicht aufkommen werden.


8. Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit unserer Veranstaltungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Ort/Region, der Saison, dem Wochentag, der Tageszeit oder begrenzten Teilnehmerzahlen.  Eine rechtzeitige Buchung ist erforderlich und für Ferien- oder Wochenendzeiten empfehlen wir eine längere Vorlaufzeit. Wir empfehlen, keine Reise- und Unterkunftsbuchungen vorzunehmen, bevor Sie keine verbindliche Buchungs-/Terminbestätigung von uns erhalten haben. Wir behalten uns vor, die Durchführung der Veranstaltung an eine Mindestteilnehmerzahl zu binden. Sollten gewisse Teilnehmerzahlen nicht erreicht werden, können einzelne Veranstaltungen auch zusammengelegt werden, wenn dadurch der Charakter und der Inhalt der einzelnen Veranstaltungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. 

9.  Voraussetzungen für die Teilnahme

a) Die Durchführung von Outdoor-Aktivitäten hängt stark von den Wetterbedingungen ab. Wir informieren Sie auf unserer Webseite über die Witterungsbedingungen, die für die Teilnahme an einer Veranstaltung relevant sind. Bitte beachten Sie, dass es erforderlich sein kann, die Wetterbedingungen kurz vor oder am Tag der Veranstaltung bei uns abzufragen. Sie als Käufer oder Teilnehmer sind dafür verantwortlich, diese Informationen direkt bei uns einzuholen. Wenn die Veranstaltung aufgrund von Witterungsbedingungen nicht durchgeführt werden kann, können Sie den Termin für die Teilnahme an der Veranstaltung bei uns umbuchen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Verantwortung für Kosten oder Schäden übernehmen, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Versuch oder der erneuten Inanspruchnahme der Leistungen entstehen können, wie z.B. Anfahrtskosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.


b) Unsere MTB Hüttengaudi und Snow Alpin Hüttengaudi Events werden unabhängig von den Witterungsbedingungen durchgeführt. Sollten die Witterungsbedingungen (z. B. starke Regenfälle) jedoch zu einer Gefährdung der Teilnehmer führen, behalten wir uns das Recht vor, den Leistungsumfang entsprechend anzupassen, um sicherzustellen, dass die Gesundheit der Teilnehmer nicht über das bei einer solchen Veranstaltung übliche Maß hinaus gefährdet wird.

c) Um an unseren Veranstaltungen teilnehmen zu können, ist es notwendig, dass Sie über eine entsprechende körperliche Eignung und Ausrüstung verfügen. Wir behalten uns vor, die Ausrüstung vor Ort zu überprüfen und uns von der Eignung des Teilnehmers zu überzeugen. Jegliche Gegenstände, die nicht den Sicherheitsbestimmungen entsprechen oder die Sicherheit des Teilnehmers oder der Gruppe gefährden könnten, sind untersagt und führen gegebenenfalls zum Ausschluss von der Veranstaltung.

Die genauen Anforderungen zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen finden Sie in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf unserer Website. Nach erfolgter Buchung ist es Ihre Verantwortung sicherzustellen, dass Sie bzw. die entsprechende Person, die an der Veranstaltung teilnehmen soll, die Mindestvoraussetzungen erfüllen. Im Falle einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ist eine Rückerstattung des Buchungspreises ausgeschlossen.


10. Preise und Bezahlung

Alle angegebenen Preise für Veranstaltungen/Dienstleistungen sind Endpreise. Falls zwischen dem Zeitpunkt der Preisbestätigung und dem Veranstaltungstermin mehr als 12 Monate liegen, behalten wir uns das Recht vor, die ausgeschriebenen und vertraglich festgelegten Preise zu ändern, wenn es aufgrund von wichtigen, nicht vorhersehbaren Gründen notwendig wird. Wir werden Sie mindestens 3 Wochen vor der Veranstaltung darüber informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist nicht mehr zulässig. Wenn die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, haben Sie das Recht, ohne zusätzliche Kosten vom Vertrag zurückzutreten.

Die Zahlung für den Kauf oder die Buchung einer Veranstaltung/Event ist in der Regel sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Touren müssen rechtzeitig, auf jeden Fall vor Beginn/Durchführung, per Überweisung oder in bar bezahlt werden. Touren mit Übernachtung müssen im Voraus vollständig bezahlt werden. Nach Erhalt der Rechnung ist der gesamte Tourenpreis innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Gutscheine müssen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum vollständig bezahlt werden, um gültig zu werden, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Der Zahlungseingang auf unserem Konto ist maßgeblich. Ohne rechtzeitige und vollständige Bezahlung des Preises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung. Wenn der Preis trotz Mahnung nicht innerhalb der festgelegten Frist bezahlt wird, behalten wir uns das Recht vor, die Durchführung des Vertrages abzulehnen und Ihnen die Rücktrittskosten gemäß Punkt 13 in Rechnung zu stellen. Die Zahlungen sind für uns grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt insbesondere für von Ihnen aus dem Ausland veranlasste Zahlungen, bei denen Sie Ihr Kontoinstitut anweisen, alle Transaktionsgebühren selbst zu tragen.

11. Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die gebuchte Leistung durch schriftliche Erklärung zu stornieren. Die Stornierung kann nur durch die im Vertrag genannte Vertragspartei vorgenommen werden. Der Zeitpunkt des nachweislichen Eingangs der Stornierung bei uns ist ausschlaggebend. Im Falle einer Stornierung können wir eine Entschädigung in Form eines pauschalierten Anteils des Preises verlangen, der wie folgt berechnet wird (Stornogebühren): 

  • 21 bis 14 Tage vor Beginn: 30 %
  • 13 bis 6 Tage vor Beginn: 75 %
  • 5 bis zum vorletzten Tag: 90%


Treten Sie am Tag vor der Veranstaltung, am Tag der Veranstaltung zurück oder treten Sie nicht zu der Veranstaltung an, behalten wir Anspruch auf den vollen Preis. Wenn ein Gutschein bereits eingelöst wurde, besteht kein Recht auf Vertragsrücktritt. Eine Absage seitens des Kunden aufgrund von Wetterbedingungen ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn einzelne Teilnehmer einer Gruppe vom Vertrag zurücktreten möchten, muss auch diese Vertragsänderung schriftlich durch den Vertreter des Vertragspartners erfolgen. Für die Teilnehmer, die vom Vertrag zurücktreten, gelten dieselben Prozentsätze der oben genannten Stornierungsgebühren, berechnet auf den Einzelteilnehmer. Wenn die Anzahl der verbleibenden Teilnehmer einer Gruppe die im Vertrag vereinbarte Teilnehmerzahl nicht mehr erreicht, wird die Gruppe gemäß unseren Preislisten oder Angeboten entsprechend aufgestuft. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und empfehlen, diese unmittelbar bei Vertragsabschluss abzuschließen.

Falls Sie nach Vertragsabschluss Änderungen bezüglich des Veranstaltungstermins oder ähnlichem vornehmen möchten, gilt dies als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung, außer bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Wir werden versuchen, Ihren Änderungswünschen nachzukommen, sofern dies möglich und verfügbar ist. Wir behalten uns vor, eine Ersatzleistung für entstandene Mehrkosten zu verlangen, die aufgrund von Änderungen nach der Buchung der Veranstaltung entstehen. Der ursprüngliche Teilnehmer kann zu Beginn der Veranstaltung durch eine dritte Person ersetzt werden, jedoch nur, wenn diese den spezifischen Anforderungen der Veranstaltung entspricht. Wir können einem Wechsel der Person widersprechen, wenn die dritte Person nicht den Anforderungen entspricht. Wenn wir nicht widersprechen, tritt die dritte Person anstelle des ursprünglichen Teilnehmers in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein. Die dritte Person haftet gemeinsam mit dem Teilnehmer für den Reisepreis und für alle zusätzlichen Kosten, die durch den Eintritt des Dritten entstehen. Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich, zum vereinbarten Ort und Zeitpunkt bereit zu stehen. Wenn der Teilnehmer nicht wie vereinbart antritt, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Preises. Wenn die Veranstaltung von unseren Standardprogrammen abweicht und einen erheblichen Mehraufwand in der Planung und Vorbereitung darstellt, behalten wir uns das Recht vor, eine Entschädigung bis maximal 50% des Preises im Falle eines Rücktritts von der Buchung zu verlangen. Dies gilt unabhängig von der oben genannten Stornierungsgebühren-Staffelung. Die Abtretung von jeglichen Ansprüchen des Teilnehmers der Veranstaltung an Dritte, einschließlich Ehegatten, ist ausgeschlossen.

12. Nichteinlösen von Gutscheinen, Kündigung

Durch den Erwerb eines Gutscheins haben Sie das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine bestimmte Leistung (Veranstaltung) von uns in Anspruch zu nehmen. Der Gutschein ist übertragbar und kann von jeder geeigneten Person eingelöst werden. Sollte die benannte Person den Gutschein innerhalb des Gültigkeitszeitraums nicht einlösen können, obliegt es dem Käufer oder der benannten Person, den Gutschein anderweitig zu nutzen (z.B. durch Übertragung an eine andere geeignete Person). Ein Widerruf oder Rücktritt von dem Vertrag mit uns ist nicht möglich. Wenn Sie innerhalb des Gültigkeitszeitraums nicht an der Veranstaltung teilnehmen, verfällt die bezahlte Vergütung.

Wenn ein Termin für die Durchführung des Erlebnisses vereinbart ist und der Teilnehmer nicht erscheint, verfällt der Gutschein ohne Ersatz. Der Teilnehmer muss Terminverschiebungen frühzeitig mit uns absprechen und sich über mögliche Gebühren bei Terminverschiebungen oder kurzfristigen Absagen informieren. Entsprechende Regelungen müssen zwischen dem Teilnehmer (Gutscheininhaber) und uns vereinbart werden. Wenn solche Gebühren anfallen, sind sie vom Teilnehmer direkt an uns zu zahlen.


13. Rücktritt bzw. Stornierung der Veranstaltung durch den Veranstalter

Falls die Mindestteilnehmerzahl(Sommer: 5 Teilnehmer, Winter: 10 Teilnehmer) nicht erreicht wird, behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung bis eine Woche vor Reiseantritt zu kündigen. Wir sind verpflichtet, Sie unverzüglich darüber zu informieren und Ihnen den bereits bezahlten Veranstaltungspreis zurückzuerstatten. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn wir Ihnen ein vergleichbares Angebot gemacht haben, das Sie nicht annehmen möchten.

Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, sowohl vor als auch während einer bereits begonnenen Veranstaltung, wenn die Umstände es erfordern, zum Beispiel aufgrund von Unwetterereignissen wie Gewittern, Sturm- und Unwetterwarnungen, Hochwasser oder Lawinengefahr, die eine Gefahr für die Teilnehmer darstellen. Wir können auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die planmäßige Durchführung der Veranstaltung aufgrund von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen erheblich beeinträchtigt wird, wie beispielsweise bei einer plötzlichen Erkrankung des Veranstaltungsleiters. In diesen Fällen werden wir den gesamten bereits bezahlten Preis zurückerstatten und einen Ersatztermin vereinbaren.

Falls bei der Anmeldung/Buchung falsche Angaben gemacht wurden, behalten wir uns das Recht vor, ohne Rückerstattung der Kosten vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch bei falschen Angaben im Vertrag, insbesondere bei Anmeldungen von Gruppen oder minderjährigen Teilnehmern. Darüber hinaus können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn fällige Zahlungen nicht ordnungsgemäß geleistet werden oder nicht als Zahlung des Preises eingehen. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, Stornierungsgebühren zu erheben.


14. Vertragskündigungen/Ausschluss von Veranstaltungen

Teilnehmer, die die Veranstaltung stören oder die Sicherheit anderer Teilnehmer gefährden, werden, auch ohne vorherige Abmahnung, von der Veranstaltung ausgeschlossen. Im Falle einer Vertragsverletzung, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag ohne Vorankündigung fristlos zu kündigen. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den bereits bezahlten Preis des Teilnehmers oder der Gruppe. Unsere Veranstaltungsleiter/Guides haben das Recht, die Eignung von Teilnehmern (z.B. aufgrund von Trunkenheit, Drogen- oder Medikamenteneinnahme) und ihrer Ausrüstung (siehe Punkt 9) zu beurteilen und sie von der Veranstaltung auszuschließen. In diesen Fällen hat der Teilnehmer kein Recht auf Rückerstattung des Preises. Wenn Sachbeschädigungen oder Verluste von Materialien vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig durch den Teilnehmer verursacht werden, werden alle Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für unsachgemäßen Umgang mit der zur Verfügung gestellten Ausrüstung bei Schulklassen- und Jugendangeboten, wofür die Erziehungsberechtigten haften.

Fälle höherer Gewalt, Kriege, Havarien, Naturkatastrophen oder ähnlich schwere Situationen berechtigen beide Parteien zur Kündigung des Vertrags. Falls außergewöhnliche Ereignisse wie Hochwasser, Sturm, Umweltkatastrophen oder behördliche Anweisungen einen sicheren Ablauf der Veranstaltung unmöglich machen, behalten wir uns das Recht vor, bis zur letzten Minute vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn wir aus den genannten Gründen vor Beginn der Veranstaltung kündigen, erhalten Sie den gezahlten Preis umgehend zurück, jedoch besteht kein weitergehender Anspruch. Tritt eine dieser Umstände während der Veranstaltung auf, kann der Vertrag von beiden Parteien gekündigt werden. In diesem Fall werden wir die notwendigen Maßnahmen zur Abwicklung der Stornierung ergreifen. Im Falle einer Kündigung des Vertrags können wir eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen verlangen.

Wenn ein Unfall, eine Verletzung oder plötzliche Krankheit eines oder mehrerer Teilnehmer zu einer Änderung des geplanten Tourenverlaufs führt, haben Maßnahmen der Ersten Hilfe, Bergung und medizinischen Versorgung Vorrang vor dem ursprünglich geplanten Ablauf der Veranstaltung.


15.  Mitwirkungspflicht und Anerkennung von Ansprüchen

Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei entstehenden Leistungsstörungen mitzuwirken und auftretende Schäden gering zu halten oder zu derer Vermeidung beizutragen. Etwaige vorliegende Beanstandungen sind unverzüglich zu melden. Bei berechtigen Beanstandungen bemühen wir uns, diese umgehend zu beseitigen. Sollte der Teilnehmer es unterlassen haben, die bestehende Leistungsstörung zu melden oder uns auf diese hinzuweisen und hätte man im konkreten Fall Abhilfe schaffen können, geht jeglicher Anspruch auf Minderung verloren. Ansprüche können nicht durch den Tourenleiter/Guide anerkannt werden. Etwaige ausgesprochene Anerkennungen von Ansprüchen durch den Tourenleiter/Guide gelten als nichtig, sollten diese nicht in direkter Absprache mit der Geschäftsführung von Peak & Powder erfolgt sein. In allen anderen Fällen darf ausschließlich der Inhaber von Peak & Powder diese Anerkennung vornehmen.

16. Haftungsausschluss

Wir haften ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in Bezug auf vertragliche Pflichtverletzungen und Delikte. Es sei denn, die Schäden resultieren aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, sowie bei Ersatz von Verzugsschäden gemäß § 286 BGB.

Sofern eine Haftung für Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, nicht aufgrund von grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird, verjähren solche Ansprüche innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch entsteht. Bei spezialisierten Veranstaltungen liegt die allgemeine Aufsichtspflicht bei den Betreuern der Gruppe, während der Veranstaltungsleiter/Guide für die fachspezifische Einhaltung der Sicherheitsnormen während der entsprechenden Situation verantwortlich ist. Die Teilnehmer müssen entweder selbst oder im Falle von Minderjährigen, über ihre Erziehungsberechtigten versichert sein (Unfall-/Krankenversicherung usw.). Wir behalten uns das Recht vor, den Versicherungsschutz als Voraussetzung für die Teilnahme zu verlangen. Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die vom Teilnehmer selbst verschuldet oder (fahrlässig oder vorsätzlich) verursacht wurden und dies außerhalb des Geltungsbereichs einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung liegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass viele der Veranstaltungsinhalte (Übungen, Touren, Aktionen und ihre Bestandteile) ein erhöhtes potenzielles Risiko (Erkrankungs-, Unfall- und Verletzungsrisiko) darstellen können. Die Teilnahme an Inhalten mit einem potenziellen Risiko ist freiwillig und erfolgt auf eigene Verantwortung des Teilnehmers. Es liegt in der Verantwortung aller Teilnehmer, jederzeit die Sicherheit zu maximieren und eventuelle Sicherheitsmängel unverzüglich dem Veranstaltungsleiter/Guide zu melden. Alle Anweisungen und Entscheidungen des Veranstaltungsleiters/Guides sind bindend. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Teilnehmer oder betroffene Mitglieder einer Gruppe bei Verstößen oder Zuwiderhandlungen von der Veranstaltung/dem Ereignis ausgeschlossen werden können und dass wir keinerlei Haftung für alle damit verbundenen Umstände übernehmen. In diesen Fällen behalten wir jedoch unseren Vergütungsanspruch. Alle unsere Haftungspflichten entfallen, wenn alkoholische Getränke, Drogen oder andere Rauschmittel im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit den Schäden von Teilnehmern, Dritten oder betroffenen Sachwerten stehen. Wir übernehmen keine Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke sowie für vom Teilnehmer während der Veranstaltung benutzte Gegenstände (Videos, Telefone, Fotos usw.). Eine Ausnahme hiervon bildet die ausdrücklich vom Veranstaltungsleiter/Guide geforderte Benutzung - zum Beispiel im Rahmen von Gefahrenvermeidungsmaßnahmen oder Hilfeleistungen. Der Teilnehmer ist für eine angemessene, sichere Verwahrung oder Aufbewahrung verantwortlich.

Wir übernehmen keinerlei Haftung für von Veranstaltungsleitern/Guides in Verwahrung genommenen Gegenstände oder Wertsachen.

Der oben genannte Text enthält Informationen zu den Bedingungen und Risiken bei der Teilnahme an geführten Veranstaltungen und Kursen. Es wird darauf hingewiesen, dass es bei solchen Veranstaltungen möglich ist, den Kontakt zur Gruppe zu verlieren oder dass der Veranstaltungsleiter unerwartet ausfällt. In solchen Fällen wird den Teilnehmern empfohlen, abzuwarten und nicht eigenständig weiterzufahren oder die Aktion durchzuführen, um unnötige Risiken zu vermeiden. Sollte die Durchführung durch den Teilnehmer selbstständig fortgeführt werden, geschieht dies auf eigenes Risiko. Es wird betont, dass das Betreuungs- und Aufsichtspersonal dafür verantwortlich ist, die Teilnehmer zu beaufsichtigen und zu schützen, insbesondere in Bezug auf Kinder und Jugendliche.

Außerdem wird klargestellt, dass im Falle von Schäden oder Forderungen durch Dritte, die durch das Fehlverhalten von Teilnehmern verursacht werden, diese Forderungen an den Verursacher weitergeleitet und zur Anzeige gebracht werden. Es kann auch sein, dass in diesem Fall Adressdaten weitergegeben werden, um die Verursacher haftbar zu machen. Es ist wichtig, dass die Teilnehmer sich bewusst sind, dass die Teilnahme an solchen Veranstaltungen Risiken birgt und sie sollten sich entsprechend darauf einstellen.


Der Veranstalter haftet nicht für Fremdleistungen, die im Vertrag vereinbart wurden. Fremdleistungen sind Dienstleistungen oder Produkte, die von einem Dritten erbracht oder geliefert werden und nicht direkt vom Veranstalter stammen. Darunter zählen Hüttenübernachtungen und Verpflegungen, sowie sonstige durch Dritte erbrachte Leistungen. Wenn der Veranstalter für diese Fremdleistungen einen Vertrag mit einem Dritten abschließt, übernimmt er keine Haftung für die Qualität, Preise oder Termine dieser Leistungen. Dies gilt auch für fehlerhafte oder unvollständige Informationen, Beschreibungen oder Vertragsinhalte, die von Dritten bereitgestellt werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich über die Leistungen und Bedingungen der Fremdleistungen zu informieren und eventuelle Ansprüche direkt an den Dritten zu richten.

17. Gewährleistungsausschluss in Bezug auf die Nutzung unserer Internetseite

Die Verantwortung für die Nutzung unserer Internetseite liegt vollständig bei Ihnen und erfolgt auf eigene Gefahr. Wir schließen jegliche Gewährleistung in Bezug auf mögliche Schäden oder Beeinträchtigungen, die durch das Herunterladen von Inhalten (einschließlich Transaktionen) oder die Nutzung unserer Internetseite auf Ihren Computersystemen oder anderen technischen Geräten entstehen könnten, aus. Bitte beachten Sie, dass dies auch den Verlust von Daten einschließt.

18. Vertraulichkeit und Datenschutz

Wir verpflichten uns dazu, alle wesentlichen und nicht allgemein bekannten Angelegenheiten des anderen vertraulich zu behandeln, wie es im Geschäftsleben üblich ist. Die Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden von uns in unserem System gespeichert und vor unbefugtem Zugriff Dritter gesichert. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für etwaige Schäden, die durch den Zugriff Dritter entstehen könnten. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich für unseren Geschäftskontakt mit Ihnen und um Sie über weitere Veranstaltungen aus unserem Hause zu informieren, sofern Sie dies wünschen. Sollten Sie dies nicht möchten, genügt uns ein kurzer Hinweis und wir werden Sie aus unserer Datenbank entfernen.

19. Urheberrecht an Aufzeichnungen

Wir behalten uns sämtliche Rechte an den im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Aufnahmen vor, einschließlich Fotos, Ton-, Film- und Videoaufnahmen. Diese Aufnahmen können von uns zu Zwecken der Eigenwerbung genutzt werden. Die Teilnehmer sind berechtigt, Aufnahmen der Veranstaltung für private Zwecke zu machen. Eine öffentliche Verwendung, Übertragung oder Veröffentlichung von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Sollte ein Teilnehmer die Fertigung der o.g. Aufnahmen nicht wünschen, ist dies dem Tourenleiter/Guide rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. 

20. Gerichtsstand

Als zuständiges Gericht wird das Amtsgericht Kaufbeuren benannt. Es gilt deutsches Recht.

21. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. 

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